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Der Betreuungsverein

Leichte Sprache

Die Lebenshilfe hat einen Betreuungs-Verein.

Der Betreuungs-Verein berät:

  • zur Vorsorge-Vollmacht
  • zur Patienten-Verfügung
  • zur rechtlichen Betreuung

Der Betreuungs-Verein macht rechtliche Betreuungen.

Das heißt: Er kümmert sich um Menschen, die Hilfe benötigen.

Wenn Formulare ausgefüllt werden müssen.

Er hilft beim Verwalten von Geld.

Im Betreuungs-Verein arbeiten Leute,

die sich für andere Menschen um alles kümmern, was mit Formularen zu tun hat.

Man sagt: Sie führen rechtliche Betreuungen.

Die Leute vom Betreuungs-Verein beraten auch ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer, wenn sie Fragen haben.

Der Betreuungs-Verein hat ein eigenes Büro.

Die Adresse ist:
Betreuungsverein der Lebenshilfe
Bahnhofstraße 10
97941 Tauberbischofsheim
Telefonnummer: 09341 15 68
E-Mail schreiben

Ansprech-Partner: Thomas Heßdörfer

Der Betreuungsverein ist eine Abteilung der Lebenshilfe und kümmert sich im gesamten Main-Tauber-Kreis um rechtliche Betreuungen.

Rechtliche Betreuungen benötigen Erwachsene, die aufgrund einer psychischen Krankheit oder einer Behinderung – auch bedingt durch zunehmendes Alter – ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht selber erledigen können.

Was macht der Betreuungsverein?

  • Übernahme von rechtlichen Betreuungen
  • Gewinnung geeigneter ehrenamtlicher Betreuer und deren bedarfsgerechte Vermittlung an die Betreuungsbehörde
  • Qualifizierte Information, Beratung, Weiterbildung und Begleitung von ehrenamtlichen Betreuern
  • Beratung und Unterstützung von ehrenamtlichen Bevollmächtigten aufgrund einer Vorsorgevollmacht
  • Beratung und Hilfe bei Fragen zum Betreuungsrecht, Vorsorgevollmachten, Patientenverfügungen
  • Öffentliche Beglaubigung von Vollmachten in Zusammenarbeit mit der Betreuungsbehörde des Main-Tauber-Kreises

Sie möchten selbst Vorsorge treffen?

Dann besuchen Sie unsere Seite zur Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung.

Ihr Ansprechpartner ist der Geschäftsführer der Abteilung Betreuungsverein:
Thomas Heßdörfer
Dipl. Päd. (Univ.) und Betriebswirt (VWA)
Generationenberater (IHK)

Die Kontaktdaten der Abteilung Betreuungsverein finden Sie ganz unten auf dieser Internet-Seite.
Geschäftszeiten sind Montag bis Freitag von 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr und nach Vereinbarung.

Angebote

Nachstehend finden Sie weitere Angebote.

Rechtliche Betreuung statt Bevormundung

Das Betreuungsgesetz von 1992 stärkt die rechtliche Stellung betreuungsbedürftiger Menschen und deren Selbstbestimmung.

Neben Recht und Gesetz bilden der Wille und das Wohl des Betreuten die wesentliche Grundlage der täglichen Betreuungsarbeit.

Als „Manager(innen) im Hintergrund“ kümmern sich die Betreuerinnen und Betreuer um soziale und rechtliche Belange der Betreuten und begleiten sie auf dem Weg durch ein weiterhin möglichst selbstbestimmtes Leben.

Wer kann eine Betreuung übernehmen?

Rechtliche Betreuer(innen) können Angehörige, ehrenamtliche Betreuer, Berufsbetreuer, Vereinsbetreuer oder Behördenbetreuer werden.

Sie werden vom Betreuungsgericht bestellt.

Aufgaben Rechtlicher Betreuer(innen)

Rechtliche Betreuer(innen) unterstützen die Betroffenen nur in den Lebensbereichen, in denen eine rechtliche Vertretung und Hilfe notwendig ist.

Das Betreuungsgericht legt im Beschluss über die Betreuung die jeweils notwendigen Aufgabenkreise individuell fest. Zum Beispiel:

  • Vermögenssorge
  • Gesundheitssorge
  • Aufenthaltsbestimmungsrecht
  • Wohnungsangelegenheiten
  • Behördenangelegenheiten
  • Öffnen der Post

Betreuer(in) – Ein sinnvolles Ehrenamt

Mit der Tätigkeit als ehrenamtlicher Betreuer kann jeder seine Fähigkeiten, welche er durch unterschiedlichste Lebens- und Berufserfahrung erworben hat, mit einer sinnvollen sozialen Aufgabe verbinden.

In jedem Fall wichtig sind Organisationsgeschick, Einfühlungsvermögen, Kommunikationsfreude, Interesse am Mitmenschen und persönliches Engagement. Hilfreich sind Erfahrungen im Umgang mit Krankheit und Menschen mit Behinderungen sowie mit Behörden.