Stiften und Vererben
Unsere Stiftung unterstützt und fördert langfristig Menschen mit Behinderung im Main-Tauber-Kreis.
Stiftungszweck
Zweck der Stiftung ist die Unterstützung und Förderung von Menschen mit Behinderung aus dem Main-Tauber-Kreis.
Dies soll vor allem durch eine Verbesserung und Erhaltung der Wohnsituation, durch Hilfen zur beruflichen und persönlichen Weiterbildung, durch Hilfen zur zusätzlichen therapeutischen Behandlung und durch Förderung von Freizeitmaßnahmen gewährleistet werden.
Wie können Sie mithelfen, die Zukunft behinderter Menschen zu sichern?
- durch Übertragung von Vermögenswerten oder Immobilien zugunsten der Stiftung der Lebenshilfe Main-Tauber-Kreis mittels Testament oder Schenkung zu Lebzeiten,
- durch Zustiftung erhalten Menschen mit Behinderung Hilfen lange über den Tod des Stifters hinaus,
- durch Erlöse aus Wohltätigkeitsveranstaltungen,
- durch Spenden für einen sozialen Zweck anlässlich von Jubiläen und besonderen Anlässen,
- durch Weitergabe von Informationen über diese Stiftung an Freunde und Bekannte
Alles, was der Stiftung zufließt ist steuerbegünstigt im Sinne des Einkommensteuergesetztes (§ 10b EStG) bzw. im Sinne des Erbschaftssteuergesetzes (§ 13 ErbStG).
Weitere Informationen finden Sie hier:
Sitz der Stiftung und Bankverbindung
Stiftung der Lebenshilfe für Menschen mit Behinderung Main-Tauber-Kreis (im Hause der Sparkasse Tauberfranken)
Härterichstraße 13
97980 Bad Mergentheim
Telefonnummer: 09341 84–0
Faxnummer: 09341 84–4622
Konto der Stiftung:
- IBAN: DE36 6735 2565 0000 0051 73
- BIC: SOLADES1TBB
- Sparkasse Tauberfranken
Vorstand, Geschäftsführer und Kuratorium
Die Stiftung der Lebenshilfe Main-Tauber-Kreis wird von einem Vorstand geleitet, in den engagierte Persönlichkeiten aus Wirtschaft und Gesellschaft ehrenamtlich Berufen werden.
Stiftungsvorstand
- Sparkassenvorstand Peter Vogel (Vorsitzender)
- Rechtsanwalt und Steuerberater Dr. Berthold Wöppel (stellv. Vorsitzender)
- ehemalige Kurdirektorin Katrin Löbbecke
Geschäftsführer
- Marco Schneider
Kuratorium
Ein aus sieben Mitgliedern bestehendes Kuratorium unter Leitung des jeweiligen ersten Vorsitzenden des Vereins Lebenshilfe für Menschen mit Behinderung Main-Tauber-Kreis e. V. wacht über die Einhaltung des Stifterwillens.
Informationen zum Hintergrund der Stiftung
Seit Bestehen des Vereins Lebenshilfe wurde die Lebenssituation behinderter Menschen erheblich verbessert. Das bisher Geschaffene zu erhalten und trotz knapper werdender öffentlicher Mittel weiter auszubauen, erfordert eine zukunftsorientierte und sichere Grundlage.
Deshalb wurde die Stiftung der Lebenshilfe Main-Tauber-Kreis 1998 auf Wunsch zahlreicher Eltern gegründet. Das vorhandene Stiftungskapital soll durch Zustiftungen interessierter und sozial engagierter Bürger aufgestockt werden.
Die Stiftung der Lebenshilfe Main-Tauber-Kreis ist eine rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts unter Aufsicht des Regierungspräsidiums Stuttgart. Sie ist vom Finanzamt Tauberbischofsheim als mildtätig anerkannt.