für unsere Ehrenamtlichen: Lebenshilfe Main Tauber Kreis e.V.

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Lebenshilfe (Offene Hilfen, Familienentlastender Dienst, Beratung) für unsere Ehrenamtlichen

Sie möchten sich neu bei der Lebenshilfe engagieren? Dann besuchen Sie bitte die Seite ehrenamtlich Helfen.

Für unsere aktiven Ehrenamtlichen besteht jederzeit die Möglichkeit, sich mit Fragen und Anregungen an unsere Fachkräfte zu wenden. Die Kontaktdaten finden Sie ganz unten auf dieser Internet-Seite. Wir helfen Ihnen gerne weiter!

Handbuch für unsere ehrenamtlichen Betreuer(innen)

In unserem Handbuch finden die Ehrenamtlichen viele hilfreiche Informationen und Antworten auf zahlreiche Fragen, die Andere schon vor ihnen hatten.

Handbuch für Betreuer(innen) Stand 2021 - Muss überarbeitet werden und wird im ersten Halbjahr 2024 komplett neu erstellt! Enthält trotzdem einige nützliche Tipps.

Handbuch für ehrenamtliche Mitarbeiter

 

1. Selbstbestimmung

 

Der Begriff der Selbstbestimmung hat in unserer Arbeit eine große Bedeutung. Wichtig ist uns, dass dieser Begriff als etwas sehr individuelles und Normales betrachtet wird.

 

Selbstbestimmung bedeutet:

  • Keine abstrakte Idee sondern etwas sehr Konkretes und Alltägliches
  • Das Einlassen auf einen komplexen Prozess, der bei „kleinen“ Dingen (z.B. Kleidung, Essen, Aktivitäten) anfängt und bis in die „großen“ Lebensbereiche (freie Wahl von Arbeitsplatz/Wohnort etc.) hinreichen soll
  • Gleichberechtigtes, partnerschaftliches Miteinander

Selbstbestimmung bedeutet nicht:

  • Dass es keine Regeln mehr gibt und jeder machen kann was er will
  • Dass Teilnehmer sich selbst überlassen werden
  • Dass Mitarbeitende keine pädagogischen und begleiten Aufgaben mehr wahrnehmen müssen
  • Dass die Grenzen andere nicht mehr akzeptiert werden müssen
  • Das auf Gefährdung nicht mehr geachtet werden muss (z.B. Wegläufer)

Selbstbestimmung heißt für teilnehmende Personen:

  • Als Person akzeptiert, anerkannt und ernst genommen zu werden
  • Mitbestimmen zu können (z.B. das Programm mit zu gestalten, was gekocht wird oder die Zimmerverteilung, wenn möglich)
  • Sich selbst entscheiden zu können (z.B. wofür gebe ich mein Taschengeld aus), auch einmal unvernünftig sein zu dürfen und kalkulierbare Risiken eingehen zu können.

Selbstbestimmung heißt für Mitarbeitende:

  • Ideen, Wünsche und Bedürfnisse wahr- und ernst zu nehmen sowie bei deren Umsetzung zu unterstützen
  • Realistische Alternativen anzubieten und auswählen zu lassen und getroffene Entscheidungen zu akzeptieren
  • Zuhören, das Gespräch suchen, nachfragen, nicht nur auf verbale sondern auf andere nonverbale Äußerungen und Signale zu achten, sich Zeit zu nehmen. Das Gespräch nicht aufzudrängen. Jeder hat das Recht sich nicht zu äußern und seine Ruhe zu bekommen.
  • Teilnehmer in die Programmplanung mit einbeziehen und Möglichkeiten schaffen, dass Sie diese auch wahrnehmen können
  • Hilfe und Unterstützung nur dann anzubieten, wenn nötig und erwünscht!
  • Nicht die eigenen Maßstäbe, sondern die Wünsche der Teilnehmer als Ausgangspunkt der Planung nehmen, die Rolle eines Koordinators einnehmen.
      

1.1 Es ist normal verschieden zu sein

 

Die Verschiedenheit von Menschen mit Behinderung schafft Unsicherheiten im Umgang miteinander. Jeder, aber besonderes neue Mitarbeiter, suchen am Anfang Erklärungen für die Behinderung der Teilnehmer.

 

Nachstehende Grundaussagen halten wir für sehr hilfreich, um Mitarbeiter in den Offenen Hilfen in ihrem Verständnis von Menschen mit geistiger Behinderung zu unterstützen:

 

„Geistige Behinderung ist keine Krankheit. Durch die Schädigung des Gehirns oder des Zentralnervensystems sind Menschen mit einer geistigen Behinderung in ihrer intellektuellen Entwicklung beeinträchtigt. Vor allem das abstrakte Denken fällt ihnen schwer. Wie alle Menschen haben Sie spezielle Begabungen, Gefühle, das Bedürfnis nach und die Fähigkeit zur Kommunikation zu sozialem Kontakt, zu sozialem Kontakt, menschlicher Wärme und Sexualität.“

 

Menschen mit einer geistigen Behinderung möchten so leben wie andere Menschen auch. Sie brauchen spezielle Unterstützung und Förderung. Sie wollen aber nicht nur versorgt und gefördert, nach ihren Mängeln beurteilt werden, sondern sich als vollwertige Menschen akzeptiert wissen.

 

Sie haben grundsätzlich das Recht über ihr Leben selbst zu bestimmen.

 

Es ist unsere Aufgabe, die Ansätze eines eigenverantwortlichen Handelns zu fördern und uns von dem traditionellen „Wir wissen am besten, was für Sie gut ist“ zu verabschieden (aus FeD-Selbstverständnis und Konzeption, Arbeitsweisen und Finanzierung, Hrsg. Bundesvereinigung Lebenshilfe für geistig Behinderte e.V. 1995).

 

2. Rechte und Pflichten

 

2.1 Verbindlichkeit

 

Für Familien mit einem behinderten Angehörigen ist es schwer, die Verantwortung für ihren Sohn oder ihre Tochter abzugeben. Dies akzeptieren wir, versuchen aber ein hohes Maß an Vertrauen zu schaffen, dass es den Eltern ermöglicht, Angebote der Offenen Hilfen in Anspruch nehmen zu können. Dazu bedarf es Verbindlichkeiten, Zuverlässigkeit und Transparenz unsererseits. Dies sichern wir den Eltern zu.

 

Diese Verbindlichkeit können wir aber nur dann guten Gewissens geben, wenn Sie von allen mit getragen wird. Wir erwarten von Ihnen als ehrenamtliche Mitarbeiter ein Hohes Maß an Verbindlichkeit, sowohl gegenüber uns, als auch gegenüber Menschen mit Behinderung und deren Eltern /Angehörigen.

 

Konkret: Wir verlassen uns darauf, dass ausgemachte Termine, sei es bei Wochenendfreizeiten, Ausflügen, Kursen und der Einzelbetreuung eingehalten werden. Falls Sie einmal nicht können, benötigen wir eine zeitnahe Rückmeldung um gegebenenfalls nach einer Vertretung suchen zu können.

 

Die Eltern und Angehörigen geben an uns eine sehr große Verantwortung weiter. Diese Verantwortung sehen wir als Verpflichtung. Dies gilt in gleichem Maße für jede Person, die bei den Offenen Hilfen, in welcher Form auch immer, im Einsatz ist.

 

2.2 Versicherungsschutz

Alle Mitarbeiter der Offenen Hilfen sind durch ein Versicherungspaket vor materiellen Schäden geschützt, wenn durch fehlerhaftes Vorgehen (Vorsatz ausgenommen) jemand anderes einen Schaden erleidet.

 

Unsere Diensthaftplicht tritt dann ein, wenn ein Sach- oder Personenschaden vorliegt, der durch eine Aufsichtspflichtverletzung verursacht wurde. Wir müssen bei unserem Versicherer eine Schadensmeldung einreichen. Daher sind Schäden sofort zu melden. Ein Bericht über den Schadenshergang ist zu erstellen und dem Büro vorzulegen. Diese Schadensmeldung kann erstmal formlos geschehen.

 

Sollte im Rahmen der Tätigkeit ein Mitarbeiter verletzt werden, so ist er durch die „Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege“ versichert. Unfälle und eigene Verletzungen müssen im eigenen Interesse deshalb dem Büro sofort gemeldet werden.

 

2.3 Aufwandsentschädigung und Bescheinigung.

 

Tätigkeiten der Offenen Hilfen werden i.d.R. mit Aufwandsentschädigungen im Sinne § 3 Nr. 26 EStG (Übungsleiterpauschale) honoriert. Die Höhe der Aufwandsentschädigung ist entsprechend der Tätigkeit gestaffelt.

 

2.4 Aufsichtspflicht

 

„Als aufsichtspflichtige Person muss ich darauf achten, dass die mir zur Aufsicht anvertrauten Personen selbst nicht zu Schaden kommen und auch keine anderen Personen (Dritte) schädigen.

 

Die Aufsichtsmaßnehmen müssen nach folgenden Kriterien abgewogen werden:

  1. Art und Schwere der Behinderung/Einschränkung
  2. Entwicklungsstand in verschiedenen Fähigkeitsbereichen des jeweiligen behinderten Menschen (z.B. ist die mir anvertraute Person fähig, Gefahren zu erkennen, sowohl für sich als auch für andere?)
  3. Äußere Umstände z.B. Straßenverkehr, Gelände usw. Das alles setzt also voraus, dass man sich genau mit den Fähigkeiten und Einschränkungen der aufsichtsbedürftigen Personen auseinandersetzt!

Die Aufsichtspflicht einer Begleitperson beinhaltet:

  • Die Pflicht zur umfassenden Information (über Teilnehmer, Situation und Rahmenbedingungen)
  • Die Pflicht zur Vermeidung/Beseitigung von Gefahrenquellen
  • Die Pflicht zu Hinweisen und Warnungen im Umgang mit Gefahren
  • Die Pflicht zur tatsächlichen Aufsichtsführung
  • Die Pflicht zum Eingreifen in gefährlichen Situationen

Bei der Führung der Aufsichtspflicht sind aber auch pädagogische Erwägungen (Selbstbestimmung) zu berücksichtigen! Aufsicht ist nicht gleich Überwachung. Gerade in der Arbeit mit erwachsenen Menschen mit Behinderung gibt es immer ein Abwägen zwischen „was traue ich jemanden zu“ und „welche Gefahren gibt es dabei“. Wichtig ist, dass die aufsichtspflichtige Person im Einzelfall immer erklären kann, warum Sie so gehandelt hat!!

 

2.5 Schweigepflicht

 

Alle im Rahmen der Tätigkeit erlangten Informationen über die Familien und Personen müssen vertrauliche behandelt und dürfen nicht an Außenstehende weitergegeben werden. Dies gilt auch für Veröffentlichungen in Wort und Bild in sozialen Netzwerken z.B. Facebook.

 

Die Verletzung der Schweigepflicht kann Schadensersatzforderungen nach sich ziehen und sowohl strafrechtliche als auch zivilrechtliche Folgen haben.

     

2.6 Erweitertes Führungszeugnis

 

Um eine ehrenamtliche oder auch geringfügige Beschäftigung in den Offenen Hilfen aufnehmen zu können, benötigen Mitarbeiter seit dem 01.05.2013 ein erweitertes Führungszeugnis gemäß §30a Abs. 2 BZRG.

 

Das erweiterte Führungszeugnis erhalten Sie im Einwohnermeldeamt. Sie bekommen zur Beantragung ein Begleitschreiben der Offenen Hilfen. Es fallen dann in der Regel keine Kosten an. Sollte Ihr Einwohnermeldeamt dennoch Kosten erheben, so werden Ihnen diese von den Offenen Hilfen gegen Vorlage einer Quittung erstattet. Zur Beantragung benötigen Sie Ihren Pass oder Personalausweis.

 

3. Allgemeiner Teil

 

Zeiten und Dauer der Unterstützung richten sich nach den persönlichen Bedürfnissen und Notwendigkeiten des zu Betreuenden und seiner Familie.

 

3.1Info-Bogen

 

Für jeden Teilnehmer gibt es einen Info-Bogen. Diese Bögen enthalten wichtige persönliche Angaben. Grundsätzlich gilt: Je mehr Informationen über einen Teilnehmer im Vorfeld bekannt sind desto individueller kann die Begleitung des Menschen mit Behinderung gestaltet werden. Der Info-Bogen ist durch die Eltern auszufüllen. Bei erstmaliger Teilnahme ein umfassender Info-Bogen. Jährlich werden diese von den Eltern ergänzt. In jeder Info-Bogenmappe ist ein extra Blatt vorhanden. Dieser dient zur Ergänzung durch Mitarbeiter.

 

3.2 Sexualität

 

Grundsätzlich gehen wir davon aus, dass Sexualität ein normaler Bestandteil im Leben eines jeden Menschen ist. Diesbezügliche Wünsche von Menschen mit einer Behinderung respektieren wir als Teil ihrer Selbstbestimmung.

 

Rechtliche Grundlagen:

 

Sexuelle Kontakte von Jugendlichen unter 16 Jahren sind grundsätzlich nicht zulässig, und wir haben auch nicht das Erziehungprivileg der Eltern, die sexuellen Aktivitäten ihrer Kinder auch unter 18 erlauben zu können.

 

Deshalb gilt für uns immer:

  • Die Altersgrenze von 18 Jahren
  • Sexueller Kontakte von Mitarbeitenden zu Teilnehmern verbieten sich selbstverständlich (Missbrauch von Schutzbefohlenen!)

Handlungsanweisungen:

 

Bei Verdacht auf problematische Verhaltensweisen im Zusammenhang mit Sexualität sind folgende Schritte einzuhalten:

  • Besprechung im Team vor Ort
  • Gespräche mit den Betroffenen führen
  • Info ans Büro
    

3.3 Krankheit und Verletzung

 

Bei Verletzungen und Erkrankungen ist ein Arzt hinzuzuziehen.

  • Notfallpraxis außerhalb der Sprechzeiten von Ärzten und am Wochenende 116 117

Handlungsweisen bei schwerer Verletzung und Krankheit:

  • Notruf absetzen: 112 Deutschland
  • Sofortmaßnahmen einleiten
  • Info an den zuständigen Hauptamtlichen
  • Klärung der Kontaktaufnahme zu Angehörigen und/oder gesetzliche Betreuer

3.4 Umgang mit Medikamenten

 

Während der Betreuung sind oftmals Medikamente durch die eingesetzten Mitarbeiter zu verabreichen.

 

Die Erziehungsberechtigen, die Betreuer bzw. die gesetzlichen Vertreter müssen die Medikantendosierung mit Unterschrift und Stempel von einem Arzt  an die Mitarbeiter übertragen. Dies geschieht durch den Info-bogen eines jeden Teilnehmers. In diesem stehen auch die Art und die Dosierung der Medikamente. Dies gilt auch für Bedarfsmedikamente (Erkältung, Kopfschmerzen, Globuli etc.)

 

Während einer Urlaubsreise, Wochenendfreizeiten, Ferienbetreuung und einer Tagesveranstaltung wird von der Leitung bestimmt, wo die Medikamente für die entsprechenden Teilnehmer sicher aufbewahrt werden. Darüber hinaus kann die Leitung die Medikamentenvergabe an einzelne Mitarbeitende delegieren.

 

Vor Antritt eines Ausfluges muss überprüft werden, ob für entsprechende Teilnehmer nicht nur die Bedarfsmedikamente, sondern auch das entsprechende Notfallmedikament mitgenommen worden ist.

 

Grundsätzlich gilt, dass sich jede Begleitperson verantwortungsbewusst an die Medikamentenvergabe hält, die im Info-Bogen beschrieben ist oder bei Reiseantritt von den Eltern mitgeteilt worden ist (unterschrieben durch einen Arzt)

 

Bei Fragen oder Problemen, die bei der Verabreichung eines Medikaments auftauchen, ist umgehend die Familie und im Anschluss der hauptamtliche Mitarbeiter zu verständigen. Das weitere Vorgehen wird dann gemeinsam besprochen und muss von der Leitung der Maßnahme dokumentiert werden.

 

3.5 Umgang bei Menschen mit Epilepsie

 

Einige Teilnehmer haben zusätzlich zu ihrer Behinderung eine Epilepsie. Das Verhalten im Falle eines Anfalls, sowie die Notfallmedikation sind im Info-Bogen vermerkt. Bei Unsicherheit bitte Rücksprache mit den Eltern halten.

 

3.6 Teilnehmer vermisst!

 

Sobald bemerkt wird, dass ein Teilnehmer fehlt, ist folgendes zu tun:

 

Ruhe bewahren!

  • Aufgaben werden verteilt. Dabei ist zu beachten, dass immer mindestens ein Mitarbeiter für die Gruppe zuständig ist
  • Die anderen Mitarbeiter überlegen sich ein Suchsystem. Für den Fall, dass in unterschiedlichen Richtungen gesucht wird, wird ein Zeitpunkt vereinbart, wann sich alle wieder an einem bestimmten Ort treffen.
  • Handynummern austauschen um Rücksprachen zu treffen
  • Sollte der Teilnehmer nicht zeitnah gefunden werden, ist unverzüglich der hauptamtliche Mitarbeiter zu benachrichtigen
  • Gemeinsam wird über das weitere Vorgehen beraten (Verständigung der Polizei, Eltern, gesetzl. Betreuer)

3.7 Umgang mit Taschengeld der Teilnehmer

  • Bei den Aktivitäten ist im Normalfall das Eintrittsgeld im Angebotspreis enthalten
  • Taschengeld steht den Teilnehmern zur Verfügung. Sie können selbst (soweit möglich) entscheiden, was sie sich kaufen möchten.
  • Verpflegung für Aktivitäten nehmen die Teilnehmer selbst mit oder können entscheiden, ob sie sich vor Ort etwas zu Essen/Trinken von ihrem Taschengeld kaufen
  • Mitarbeiter können als Bank fungieren
  • Die Teilnehmer können selbstständig bezahlen soweit möglich.

3.8 Elternkontakt

  • Positives Feedback über die Maßnahme an die Eltern geben
  • Negatives Feedback nur, wenn es nötig ist und wichtig ist
  • Elternarbeit ist ein wichtiger Bestandteil unserer Arbeit
  • Anregungen, sowie Kritik nehmen wir sehr ernst und bitten diese auch an das Büro weiterzuleiten

3.9 Teamarbeit

 

Teamarbeit ist die Grundvoraussetzung für eine gut funktionierende Arbeit. Bei allen Teamzusammensetzungen sind bestimmte Regeln hilfreich, um eine gute Atmosphäre zu gewährleisten:

  • Absprachen treffen
  • Kommunikation und Meinungsaustausch
  • Aufgabenverteilung im Team, Offenheit und Ehrlichkeit im Umgang miteinander
  • Keine Diskussionen vor Teilnehmern!
  • Team heißt WIR ZIEHEN ALLE AN EINEM STRANG

3.10 Genussmittel

 

Der Genuss von „harten“ Alkoholika (Wodka usw.) und illegalen Drogen ist grundsätzlich verboten.

 

Bei Missbrauch ist eine weitere Mitarbeit bei den Offenen Hilfen nicht mehr möglich. Das Team einer Veranstaltung ist angehalten auf diese Vorgaben zu achten.

 

Im Umgang mit Alkohol gelten die Vorgaben des Jugendschutzes.

 

Mitarbeitende haben eine Vorbildfunktion im verantwortungsvollen Umgang mit Alkohol und Zigaretten.

 

Mäßiger Alkohol- und Zigarttengenuss werden im Sinne des Selbstbestimmungsrechtes von Menschen mit Behinderung akzeptiert, sofern im Info-Bogen nichts anderes vermerkt ist.

 

Es ist grundsätzlich darauf zu achten, dass im Mitarbeiter-Team eine ausreichende Fahrtüchtigkeit, auch im plötzlichen Notfall, im Sinne des Gesetzgerbers gewährleistet ist.

 

Wir appellieren zudem an Ihre Eigenverantwortung unter Beachtung der Tatsache, dass sich die Teilnehmer in ihrer Freizeit, Sie sich jedoch als Begleitperson in einer Arbeitsfunktion befinden.

   

4. Fahren und Fahrzeuge

 

4.1. Dienstfahrzeuge

 

Den Offenen Hilfen steht ein 9-Sitzer-Bus zur Verfügung. Diesen nutzen wir hauptsächlich für unsere Wochenendfreizeiten sowie im Sommerurlaub. Wenn eine Freizeit mehr als 9 Teilnehmer hat, buchen wir einen Bus bei verschiedenen  Anbietern.

 

Der jeweilige Fahrer hat sich vor Antritt der Fahrt vom ordnungsgemäßen Zustand des Fahrzeuges zu überzeugen. Festgestellte Mängel bitte dokumentieren und unverzüglich dem hauptamtlichen Mitarbeiter melden.

Nach Beendigung einer Fahrt muss das Fahrzeug in ordentlichem Zustand zurückgegeben werden – Besenrein und Abfall entsorgen.

Schäden, die während der Fahrt entstanden sind, bitte den Offenen Hilfen melden.

  • Beim Tanken bitte auf den richtigen Treibstoff achten
  • Ausgeliehene Fahrzeuge müssen vollgetankt zurück gebracht werden und müssen sauber sein
  • Fahrtenbuch liegt in den Fahrzeugen und ist ordnungsgemäß auszufüllen.
  • Fahrzeugschein, liegt in Kopie im Bus

Fahrer müssen sich entsprechend der Straßenverkehrsordnung verhalten und dafür sorgen, dass alle Mitfahrer angeschnallt sind. Kinder bis 11 Jahre und/oder eine Größe von 150cm müssen mit Kindersitz fahren! 2 Sitzerhöhungen befinden sich im Bus. Eltern vor Freizeit/Reiseantritt an einen Sitz erinnern.

 

Es ist dringend darauf zu achten, mit angemessener Geschwindigkeit zu fahren!

 

Bei Zuwiderhandlung wird unter Umständen die Fahrerlaubnis seitens der Offenen Hilfen entzogen.

 

Etwaige Strafzettel müssen von Fahrern selbst beglichen werden.

 

Das Rauchen und Essen in den Fahrzeugen ist verboten.

 

4.2 Privat-KFZ

 

Wenn die Busnutzung einmal nicht möglich ist oder zusätzlich ein PKW benötigt wird, muss dies den Offenen Hilfen gemeldet werden. Wir schließen eine extra Dienstreiseversicherung ab.

Die Fahrten der Einzelbetreuung bleiben hiervon ausgenommen.

 

Das bedeutet: Bei einem Unfall, den Sie selbst verursachen, haftet ihre Haftpflichtversicherung. Dies gilt sowohl für Personen- wie auch für Sachschäden. Dadurch kommt es zu einer Erhöhung des Schadenfreiheitsrabattes. Dieses Risiko ist mit dem Fahrtkostenzuschuss abgedeckt.

 

Der Schaden, der an ihrem Fahrzeug entsteht, wird über unsere Kaskoversicherung abgedeckt, immer vorausgesetzt, dass es sich nicht um grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz handelt.

 

Es können keine weiteren Ansprüche gegenüber der Offenen Hilfen geltend gemacht werden.

 

Jeder Unfall muss polizeilich aufgenommen werden und unverzüglich im Büro gemeldet werden.

      

5. Pflege

 

5.1 Körperpflege

 

Die Körperpflege bzw. die Anleitung zur Körperpflege gehört mit zu Ihrem Aufgabenbereich.

 

Wichtig ist, dass Sie sich für die anfallende Pflege die nötige Zeit nehmen und wenn möglich zur Selbständigkeit anleiten. Eine gute individuelle Körperpflege ist letztendlich auch Ausdruck einer guten Betreuung, insbesondere auch für die Angehörigen.

 

5.2 Sonnenschutz

 

Wir möchten darauf hinweisen, dass alle Teilnehmer ausreichend mit Sonnenschutz (Sonnencreme, Sonnenhut etc.) ausgestattet sein sollen. Die Teilnehmer sollten nach Möglichkeit ihre eigene Sonnencreme dabei haben und diese benutzen (Allergien).

 

6. Bildung, Freizeit und Kultur

 

Menschen mit einer geistigen Behinderung haben dieselben Bedürfnisse wie alle anderen Bürger. Aus diesem Grund finden unsere Angebote an Orten statt, an denen auch andere Bürger ihre freie Zeit verbringen.

 

Menschen mit einer geistigen Behinderung haben Anspruch darauf so zu leben, wie es in unserer Gesellschaft üblich ist und es ihren Bedürfnissen entspricht. Sie brauchen Partner, die genau zuhören. Sie wollen ernst genommen werden. Selbst wenn Sie sich mit Worten nicht verständlich machen können.

 

Ziele der Bildungs- und Freizeitangebote der Offenen Hilfen sind:

  • Teilnehmer sollen Spaß an den Angeboten haben
  • Eigene Bedürfnisse erkennen lernen
  • Fähigkeiten ausprobieren und entdecken
  • Erlenen von Fertigkeiten zur selbständigen Lebensführung

Zuständigkeit für Teilnehmer

Jeder und jede aus dem Mitarbeiterteam ist für die gesamte Anzahl der Teilnehmer zuständig. Es sei denn, das Team teilt untereinander die Zuständigkeit für einzelne Teilnehmer auf (hilfreich z.B. bei Ausflügen/Reisen/Freizeiten). Wichtig ist, dass die Zuordnung der Teilnehmer klar und deutlich für alle ist.

 

6.1 Zuständigkeitsbereiche sind unter anderem:

  • Ansprechpartner für Teilnehmer, Eltern und andere Mitarbeiter
  • Aufmerksam sein und die Bedürfnisse der Teilnehmer wahrnehmen.
  • In Bereichen unterstützen, in denen dies notwendig und erwünscht ist, z.B. WC, Essen, Basteln, Taschengeld verwalten etc.
  • Aufbewahrung von Taschengeld, falls gewünscht oder notwendig
  • Aufbewahrung von Medikamenten und deren korrekte Einnahme beachten
  • Zuständigkeit heißt nicht, dass man ständig da sein muss, heißt aber, wenn man nicht dabei sein kann, dass andere Begleitpersonen informiert und instruiert werden
  • Unterstützung bei der Entscheidungsfindung
  • Elternkontakte wahrnehmen und pflegen
  

6.2 Vorbereitungen:

 

Einige Dinge sind im Vorfeld eines Angebotes zu beachten:

  • Die Mitarbeiter, die für den Bus zuständig sind (meist die Leitung) erhält die Unterlagen, sowie den Busschlüssel und Geld
  • Materialien und Spiele befinden sich in den Schränken in „Mittendrin“. Bitte Ordnung halten!
  • Der Samstags- und Erwachsenentreff erhalten einen Grundbetrag am Anfang vom Jahr, welchen sie selbständig verwalten. Abrechnung hierzu erfolgt am Ende vom Jahr
  • Ausflüge, Freizeiten etc. erhalten Bargeld am Veranstaltungstag.
  • Abrechnungen sind sauber und vollständig zu erledigen
  • Teilnehmerliste wird ebenfalls am Veranstaltungstag ausgeteilt oder per Email verschickt. Hier ist es wichtig einzutragen, wer anwesend war, wer gefehlt hat (entschuldigt oder unentschuldigt)
  • Bitte daran denken, immer Bilder von der jeweiligen Veranstaltung zu machen. Falls es nicht möglich ist, die Kamara aus dem Büro zu bekommen, dann bitte gemachte Bilder ans Büro schicken

6.3 Aufgabenverteilung innerhalb des Teams

 

Folgende Aufgaben können aufgeteilt werden, falls sie nicht aufgeteilt werden, ist die zuständige Leitung für alles verantwortlich

  • Anwesenheitsliste ausfüllen
  • Bargeld verwalten und Belege einkleben. Abrechnungen ausfüllen und unterschreiben
  • Informationen, Unterschriften von Eltern oder Teilnehmer bitte am Veranstaltungstag erledigen.
  • Arbeitszeitnachweise bitte ausfüllen und unterschreiben
  • Schlüssel für die Räumlichkeiten werden am Veranstaltungstag übergeben. Die Treffs haben einen eigenen Schlüssel
  • Ordnung in den Schränken

7. FeD – Familienentlastender Dienst

 

Was heißt „FeD“?

FeD ist die Abkürzung für Familienentlastender Dienst.

Das bedeutet stunden- oder auch tageweise Entlastung der Angehörigen durch vorübergehende Übernahme der Betreuung und Pflege des Menschen mit einer geistigen Behinderung im eigenen Zuhause, bei Ausflügen, Reisen/Freizeiten, Treffs etc.

 

7.1 Einzelbetreuung:

 

7.1.1 Ablauf der häuslichen stundenweise Betreuung

 

Die Eltern melden sich bei Bedarf im Büro. Vorab wird in einem Gespräch einige  Daten abgefragt. Sollte der Teilnehmer noch keinen Info-Bogen haben, wird dies durch das Büro veranlasst.

 

Das Büro versucht einen geeigneten Betreuer zu finden, der in der Nähe von den Familien wohnt, um einen weiteren Anfahrtsweg zu vermeiden. Ist ein Betreuer gefunden wird ihm eine Kopie  des Info-Bogens überlassen. Bei Beendigung der Betreuung muss der Info-Bogen wieder an das Büro zurückgegeben werden.

Der Mitarbeiter bekommt ebenfalls die Kontaktdaten der Eltern und setzt sich mit diesen telefonisch in Verbindung, um einen ersten Termin zu vereinbaren.

 

Nach dem Grundsatz „Alle müssen sich kennenlernen“ entsteht vor Ort in der Familie dann der erste Kontakt mit dem zu Betreuenden und den Eltern bzw. Angehörigen.

 

Beim Kennenlernen soll die individuelle Form der Betreuung sowie die Häufigkeit (falls nicht schon durch das Büro abgeklärt) besprochen werden und der Mitarbeitende soll sich persönlich vorstellen.  Er teilt den Eltern bzw. Angehörigen Adressen und Telefonnummer mit.

 

Termine zur Betreuung werden dann individuell direkt mit der Familie und dem Mitarbeitenden vereinbart. Nicht nur im Haus ist die Betreuung möglich. Auch zu Sportangeboten, Einkaufsbummel, Zoobesuche etc.

 

7.1.2 Respekt

 

Jede Familie mit einem behinderten Angehörigen ist in ihrem System als Familie unterschiedlich und hat sich ihr „Familienleben“ und „Funktionieren“ eventuell über lange Jahre hinweg so aufgebaut, wie es für die Eltern bzw. Angehörigen in ihrer individuellen Situation mit dem Angehörigen zu bewältigen ist.

 

Es gilt für alle Mitarbeiter die im FeD tätig sind, die einzelne Familiensituation zu respektieren. Es steht uns nicht zu, darüber zu urteilen. Die Unterstützung in der Familie soll eine Bereicherung für die Familie darstellen oder sich als solche entwickeln für beide Seiten, Eltern und Kind, kann es eine sehr wichtige Erfahrung sein, dass auch eine andere, außenstehende Person die Betreuung übernehmen kann.

 

7.1.3 Zuverlässigkeit

 

Falls ein vereinbarter Termin einmal nicht eingehalten werden kann, ist es sehr wichtig, sich rechtzeitig bei der Familie abzumelden um einen neuen Termin zu vereinbaren.

 

Kurzfristige, spontane Absagen des vereinbarten Termins oder gar ein Nichterscheinen ohne Absage ziehen eine Reihen von Problemen in der Familie nach sich. Auch für die zu betreuende Person, die unter Umständen sehr enttäuscht sein wird, weil Sie sich vielleicht auf eine gemeinsame Aktivität eingestellt haben. Die Unzuverlässigkeit der Betreuungskraft ist auf Dauer dann eine zusätzliche Belastung für die Familie. Auch wir als Anbieter können uns dies nicht leisten, denn eine qualitativ gute Arbeit in der Familie steht und fällt mit einer Zuverlässigkeit der Mitarbeitenden.

 

7.1.4 Vertrauen

 

Eine gelungene Stundenweise häusliche Betreuung eines Menschen mit einer geistigen Behinderung in seiner Familie basiert auf einer vertraulichen und persönlichen Beziehung, die sich im Laufe der Betreuung zwischen dem zu Betreuenden, seiner Familie und dem Betreuer entwickelt.

 

Die Betreuungsperson sollte sich darüber im Klaren sein, dass Sie während der Betreuung in eine oft sehr sensible Privatsphäre eindringt. Die Eltern geben ihren Angehörigen zunächst in fremde Hände und das in manchen Fällen zum ersten Mal. Das bedeutet Vertrauensvorschuss an die Betreuungsperson. Im Bewusstsein dessen, erfordert die individuelle Betreuung vom Mitarbeitenden viel Einfühlungsvermögen und ein respektvolles und freundliches Miteinander.

 

„Stimmt die Chemie“ untereinander, fordern die Eltern die Betreuungskraft des Öfteren an, weil Sie das Vertrauen haben, dass alles nach ihren Vorstellungen geschieht. Versteht man sich mit den Eltern nicht oder ist man mit dem Angehörigen und seiner Behinderung überfordert, ist es sehr wichtig, sich bei den Offenen Hilfen rechtzeitig zu melden, um Unstimmigkeiten und Probleme sofort klären zu können bzw. für beide Seiten eine Alternative zu finden.

 

7.1.5 Arbeitszeit

 

Die Arbeitseinsätze zur Betreuung werden direkt mit der Familie geplant.

 

Geleistete Stunden, sowie auch die Kennenlerntermine werden in einem dafür vorgedrucktem Formular vom Mitarbeiter dokumentiert und von ihm und der Familie mit einer Unterschrift bestätigt.

 

Die Stundenliste kann jederzeit in Absprache mit der zu betreuenden Familie bei den Offenen Hilfen zur Abrechnung eingereicht werden.

 

7.2 Reisen/Freizeiten

 

7.2.1 Einleitung

 

Bei der Planung und Durchführung von Reisen gilt als oberste Prämisse, dass dies der Urlaub der Teilnehmer ist.

 

Das bedeutet, dass Wünsche und Vorstellungen der Teilnehmer im Vordergrund stehen und ernst genommen werden müssen, unabhängig davon, ob sie uns gefallen oder nicht.

 

Erwähnt sei z.B. das Musikhören, bei dem sich die Geschmäcker meist unterscheiden, aber:

Es ist der Urlaub der Teilnehmer!

 

Zum anderen variieren die Vorstellungen von einem Urlaub/Freizeit individuell. Wenn Sie sich überlegen, wie Sie selbst Urlaub machen, erkennen Sie wahrscheinlich auch eine Vielzahl von unterschiedlichen Aktivitäten: Mal relaxt nur in der Sonne „rumgammeln“, mal möglichst viel Action.

 

Der eine liebt es entspannt, die andere aktiv, für die einen ist die All-Inklusiv-Reise im Hotel die Erfüllung aller Urlaubsträume, für die anderen eher der Erlebnistrip im Selbstversorgerhaus.

 

Natürlich ist es bei Gruppenreisen, und das sind unsere Angebote letztlich, nicht immer möglich, alle Interessen und Vorstellungen hundertprozentig umzusetzen. Aber dennoch ist es unsere Aufgabe als Reisebegleitung, den Teilnehmern einen Urlaub/eine Freizeit zu ermöglichen, der weites gehend Ihren Wünschen entspricht!!

 

Urlaub ist darüber hinaus eine Zeit, bei dem Spaß, Erholung und Erlebnisse im Vordergrund stehen. Erziehung oder gar Therapie haben in diesem Zusammenhang zunächst nichts verloren. Natürlich gelten die üblichen Regeln des zwischenmenschlichen Zusammenlebens. Dies sind aber für alle Beteiligten, also Teilnehmer und Betreuer, gültig.

 

7.2.2 Vortreffen bei Reisen mit mehr als 4 Übernachtungen

 

Team-Vortreffen

Für jede Reise mit mehr als 4 Übernachtungen gibt es immer ein Team-Vortreffen. Diese sollte nach Möglichkeit 2-4 Wochen vor Reisebeginn stattfinden. Das Büro verschickt hierzu die Einladungen.

 

Das Vortreffen der Teilnehmer findet immer im Anschluss an das Teamtreffen statt.

 

Wichtige Punkte die bei einem Vortreffen besprochen werden können.

  • Gegenseitiges Kennenlernen des Teams
  • Teilnehmer besprechen, z.B. gemeinsam die Info-Bögen durchschauen
  • Verteilung Zuständigkeit Teilnehmer
  • Zimmerverteilung
  • Grobe Planung des Programmes, Ideen sammeln. Wichtig auch die Stärken der Teammitglieder bei der Planung berücksichtigen
  • Material aufschreiben und evtl. gleich mitnehmen
  • Wer hat einen Führerschein, wer kann Busse fahren?
 

7.2.3 Rüstbrief für Teilnehmer

 

Der Rüstbrief:

  • Infos über die Reise
  • Wann ist Abfahrt und Wo?
  • Kofferpackliste

7.2.4 Busse

 

Die meisten Reiseziele erreichen wir mit 9-Sitzer-Bussen. Diese werden vom Reiseteam gefahren. Wenn möglich (bei längeren Reisen) 2 Busfahrer je Bus.

Bei manchen Reisen werden die Teilnehmer mit einem Reisebus gefahren. Damit die Gruppe vor Ort aber mobil ist, werden wir mit den Kleinbussen ebenfalls fahren. Auch ist denkbar, dass ein Teil der Gruppe mit dem Zug fährt und ein Teil mit dem Bus.

 

7.2.5 Zuständigkeit für Teilnehmer

 

Jeder aus dem Team ist für eine bestimmte Anzahl von Teilnehmern während der Reise/Freizeit zuständig. Diese Zuständigkeit und deren Umfang richten sich nach dem Unterstützungbedarf der Teilnehmer. Wichtig ist, dass die Zuordnung dem Teilnehmer deutlich und klar ist.

 

Zuständigkeit heißt:

  • Infobögen der Teilnehmer kennen
  • Ansprechpartner für Teilnehmer, Eltern und Mitarbeiter sein
  • Aufmerksam sein und die Bedürfnisse der Teilnehmer wahrnehmen
  • In Bereichen unterstützen, in denen dies notwendig und gewünscht ist
  • Unterstützung bei Entscheidungsfindungen
  • Evtl. Aufbewahrung von Taschengeld und Medikamente verabreichen (nur wenn dies von der Leitung delegiert wurde)

7.2.6 Selbstversorgung

 

Unsere Reisen/Freizeiten sind meistens Selbstversorger. Hier gibt es folgendes zu beachten:

 

Sprechen Sie sich im Team ab, wer wann für Einkauf, Kochen, Spülen usw. zuständig ist und deshalb dann von anderen Aufgaben entbunden wird. Ein Plan könnte hier hilfreich sein.

 

Wünsche der Teilnehmer in Erfahrung bringen und umsetzen. Auch die Mithilfe der Teilnehmer kann hilfreich sein – oft ist das Interesse sehr groß!

 

Besonderheiten wie Allergien, vegetarische Kost, Diabetes, Essensmenge müssen unbedingt berücksichtigt werden.

 

Auf abwechslungsreiche und ausgewogene Kost achten!!!

 

Einkauf nimmt viel Zeit in Anspruch, rechnen Sie dies ein bzw. planen Sie gut.

 

Bitte achten Sie auf ordentliche Reinigung der Küche und der sanitären Anlagen!

     

Kost und Logis

 

Kost und Logis wird für alle Mitarbeiter auf Reisen/Freizeiten übernommen. Für persönliche Dinge (z.B. spontan einen Kaffee, Eis etc. kaufen) muss jeder selbst aufkommen.

 

Alle Aktivitäten, die mit den Teilnehmern unternommen werden, werden ebenfalls übernommen. Eine Verhältnismäßigkeit der Ausgaben sollte hier von jedem Mitarbeiter beachtet werden.

 

7.2.7 Reise- /Freizeitordner

 

01. Teilnehmerliste und Info-Bögen

02. Mitarbeiterliste zum unterschreiben und Nachtbereitschaft eintragen

03. Haus-Infos (bei Reisen)

04. Unterschriftenlisten von Teilnehmer(bei Reisen)

05. Medikamentenliste zum Ausfüllen für die Betreuer (Medikamentenliste der Teilnehmer ist im Info

       Bogen)

06. Bargeldabrechnung

08. Busschlüssel

09. Kamera mit Ladegerät

 

8. Leitung während einer Reise

  • Auch die Leitung ist ein Teil des Teams
  • Gruppendynamik beachten: Gibt es Einzelne, die sich ausklinken/die unzufrieden sind? Gibt es Grüppchenbildung?
  • Unstimmigkeiten, Konflikte, Schwierigkeiten ansprechen
  • Zuständigkeiten für Teilnehmer bestimmen
  • Freizeitgelingen geht vor Sympathie d.h. die Reiseleitung muss im Zweifelsfall bereit sein, auch mal ein klares Wort zu spreche -  auch auf die Gefahr hin, sich unbeliebt zu machen
  • Sachliche Kritik üben und – ganz wichtig - auch loben können
  • Möglichst viel Autonomie den Begleitpersonen überlassen
  • Neue Mitarbeiter unterstützen, motivieren und anleiten
  • Bei Bedarf Verwaltung und Verabreichung von Medikamenten der Teilnehmer
  • Ausweise und wichtige Dokumente sind bei der Leitung. Bei Ausflügen oder getrennten Aktivtäten sollten diese dem zuständigen Betreuer ausgehändigt werden
  • Das Reisebudget im Blick haben
  • Handynummern austauschen
  • Aufgaben delegieren

8.1 Abbruch einer Reise/Freizeit von Mitarbeitern

 

Sollte ein Mitarbeiter oder gar die Leitung aus unterschiedlichen Gründen die Reise/Freizeit vorzeitig beenden, ist sofort der hauptamtliche Mitarbeiter zu verständigen. Für das weitere Vorgehen sind folgende Dinge zu beachten:

  • ist Ersatz für den jeweiligen Mitarbeiter nötig?
  • Wie lange dauert die Reise/Freizeit noch?
  • Wer informiert die Gruppe?
  • Derjenige, der nach Hause fahren möchte, hat die Kosten für die Rückreise selbst zu tragen und sich um die Rückreise zu kümmern
  

8.1.1 Für die Leitung gilt:

  • Eine neue Leitung bestimmen. Falls dies nicht selbst entschieden werden kann, ist es mit dem Büro abzuklären, wer die neue Leitung übernehmen kann.
  • Eine ordentliche und reibungslose Übergabe an die neue Leitung dabei ist zu beachten:
  1. Die Bargeldabrechnung ist bei Übergabe bis zum Abbruchtag fertig zu machen und zu unterschreiben
  2. Infos über Teilnehmer
  3. Aushändigung der Info-Bögen, Busschlüssel, Hausschlüssel, Medikamente etc.
  4. Wer übernimmt die zugeteilten zu Teilnehmer
  5. Wer übernimmt die zugteilten Aufgaben
  • Auch die Leitung hat die Kosten der Rückreise selbst zu tragen und sich um die Rückreise zu kümmern.

8.2 Wann werden die Offenen Hilfen informiert?

(immer an den hauptamtlichen Mitarbeiter)

  • Bei Ankunft am Urlaubsort, spätestens am nächsten Tag.
  • Bei Schäden an den Bussen
  • Bei unvorhersehbaren Situationen, bei denen die Leitung/ das Team Unterstützung benötigt
 

Kontakt siehe ganz unten auf dieser Internet-Seite

Fortbildungen

Angebote zur Schulung, zum Austausch und zum gegenseitigen Kennenlernen finden Sie in unserem Jahresprogramm. Für weitere Termine und falls Sie eine Schulung zu einem konkreten Thema wünschen nehmen Sie bitte Kontakt zu uns auf.

Wir bieten Ihnen auch eine umfangreiche Auswahl an hochwertigen Schulungen per E-Learning kostenlos an. Gerne buchen wir eine der folgenden Schulungen für Sie:

  • Basis-Qualifikation: Unterstützung von Menschen mit Behinderung im Alltag
  • Handeln in Notfall- und Krisensituationen (mit Erste-Hilfe-Auffrischung)
  • Behinderungs- und Krankheitsbilder
  • Fetales Alkoholsyndrom und ADHS
  • Sexualität und Behinderung
  • Unterstützte Kommunikation
  • Hygiene (allgemein)
  • Hygiene plus (mit Informationen zu Corona)
  • Datenschutz

Aufwandsentschädigung für unsere Ehrenamtlichen

Ehrenamtlich Engagierte im Bereich der Einzelbetreuung oder Gruppenangebote für Menschen mit Behinderung können von der Lebenshilfe eine Aufwandsentschädigung erhalten.

Diese kann im Rahmen der sogenannten "Übungsleiterpauschale" gemäß § 3 Nr. 26 EStG bis zur Grenze von 3.000 Euro pro Jahr steuerfrei ausbezahlt werden.

 

Ab dem 01.01.2024 gibt es 6 Module bei der Aufwandsentschädigung:

  1. Einzelbetreuung
    11 Euro pro Stunde + 0,30 Euro pro Kilometer Anfahrt zum Teilnehmer (max. 25 Kilometer pro Strecke / max. 50 Kilometer pro Einsatz)
  2. Gruppenangebote unter 3 Stunden
    12 Euro pro Stunde + 0,30 Euro pro Kilometer Anfahrt zum Ort des Gruppenangebots (max. 25 Kilometer pro Strecke / max. 50 Kilometer pro Einsatz)
  3. Gruppenangebote von 3 Stunden bis unter 7 Stunden
    70 Euro pro Angebot pauschal
  4. Gruppenangebote ab 7 Stunden
    80 Euro pro Angebot pauschal
  5. Übernachtung vor Ort
    25 Euro pro Übernachtung
  6. Mehraufwand, z.B. Leitung, Zusatzaufgaben beim Gruppenangebot (nach Absprache mit dem Büro)
    max. 10 Euro bis 50 Euro pro Betreuer pro Angebot

Bei Freizeiten / Reisen wird jeder Tag wie ein entsprechendes Angebot betrachtet (siehe folgendes Beispiel).

Beispiel Wochenend-Freizeit für Schüler Freitag 16 Uhr bis Sonntag 16 Uhr:
Freitag Modul 3
Samstag Modul 4
Sonntag Modul 4
2 Nächte Modul 5
 

Schöne Erlebnisse für unsere Teilnehmenden, Entlastung für deren Familien und die Freude beim eigenen Engagement sind oft unbezahlbar und wertvoller als jede Aufwandsentschädigung.
Trotzdem wollen wir eine transparente und faire Aufwandsentschädigung bieten.